- die „polizeiliche“ Einvernahme des Beschuldigten vom 13. Oktober 2011 (pag. 588-594); - die Hafteröffnungs-Einvernahme des Beschuldigten durch den Staatsanwalt vom 13. Oktober 2011 (pag. 9-16 = pag. 595-602); - die Einvernahme des Beschuldigten anlässlich der Haftverhandlung vom 14. Oktober 2011 (pag. 24); - die „polizeiliche“ Einvernahme des Beschuldigten vom 19. Oktober 2011 (pag. 603-604); - die „polizeiliche“ Einvernahme des Beschuldigten vom 4. Dezember 2012 (pag. 629-636) inkl. Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse vom 4. Dezember 2012 (pag. 772-773 = pag.