O.________ wurde unter zwei Malen parteiöffentlich einvernommen, zunächst am 10. Juli 2012 durch den Staatsanwalt (pag. 539 ff.) und ein weiteres Mal anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 30. Oktober 2014 vor dem Regionalgericht (pag. 1178 ff.). Am 10. Juli 2012 bestätigte sie vorab in genereller Weise ihre früheren Aussagen vom 14. Oktober 2011 (pag. 540 Z. 30). Danach las sie von einer (sich nicht bei den Akten befindlichen) Notiz ab und sagte aus, sie habe nie festgestellt, dass ihr Mann Hanf verkauft hätte. Er rauche auch nicht (pag. 540 Z. 34 f.). Weitere Aussagen zur Sache machte sie nicht.