So waren B.________ und Q.________ bereits bei der polizeilichen Intervention vom 16. September 2011 auf dem Landwirtschaftsbetrieb zugegen. Q.________ war sogar dabei, als das Maisfeld mit dem darauf stehenden Hanf geerntet wurde (pag. 88). B.________ war bei der Hausdurchsuchung anwesend (pag. 665). Auch bei der Intervention vom 13. Oktober 2011 war B.________ anwesend; es wurde ihm ein Hausdurchsuchungsbefehl ausgehändigt, auf welchem A.________ als beschuldigte Person aufgeführt wurde (pag. 672 f.). Bei O.________ zeigt sich sodann schon anhand der ersten protokollierten Aussage, dass sie genau wusste, um wen und worum es ging.