36 digten im Zeitpunkt ihrer Befragung gewusst, dass ein Strafverfahren gegen diesen laufe, weil dieser u.a. Hanfpflanzen angebaut habe. Die Befragung habe sich ausschliesslich um den Beschuldigten gedreht. Es sei auch allgemein bekannt, was ein Betäubungsmittel ist und dass Hanf als illegale Substanz darunter falle. Dass der befragende Polizist in einem Fall tatsächlich die Abkürzung «BetmG» verwendet habe, sei schliesslich unwahrscheinlich.