Laut Anzeigerapport wurde sodann um 11.25 «Frau ________, Advokaturbüro ________, Bern, dahingehend orientiert, dass Herr A.________ mit Herrn Y.________, Rechtsanwalt, sprechen möchte». ________ habe angegeben, dass Rechtsanwalt Y.________ nicht abkömmlich sei (pag. 166). Auch gemäss Einvernahmeprotokoll war Frau ________, Advokaturbüro ________, um 11:25 Uhr telefonisch informiert worden. Der amtliche Verteidiger sei nicht abkömmlich gewesen (pag. 629). Frau ________ arbeitet beim Advokaturbüro ________ im Sekretariat.