Im Rahmen der am selben Tag vollzogenen Hausdurchsuchungen konnten weitere Indooranlagen sichergestellt werden. Der Beschuldigte war jedoch nicht zu Hause und wurde deshalb vom zuständigen Staatsanwalt zwecks Vorführung zur Festnahme ausgeschrieben (pag. 39). In den folgenden Tagen wurde aktiv nach dem Beschuldigten gefahndet (vgl. Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 2. Mai 2013, pag. 159 ff.).