d. Verwertbarkeit der Einvernahme des Beschuldigten vom 4. Dezember 2012 1. Nachdem polizeiliche Ermittlungen ergeben hatten, dass in einer Anfang 2012 durch den Beschuldigten gekauften weiteren Liegenschaft (E.________Strasse) eine Hanfindooranlage betrieben wird, wurde durch die Staatsanwaltschaft am 30. November 2012 eine (weitere) Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz eröffnet. Im Rahmen der am selben Tag vollzogenen Hausdurchsuchungen konnten weitere Indooranlagen sichergestellt werden.