32 Ohnehin ist mit der herrschenden Lehre davon auszugehen, dass es sich bei der Vorschrift von Art. 312 Abs. 1 StPO betreffend Delegation nicht um eine Gültigkeits-, sondern um eine blosse Ordnungsvorschrift handelt. Von der Polizei ohne Auftrag durchgeführte Einvernahmen behalten ihren Beweiswert, solange die Parteirechte gemäss Art. 312 Abs. 2 StPO gewahrt werden (vgl. OMLIN, a.a.O., N. 14 f. zu Art. 312 StPO; LANDSHUT/BOSSART, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 1 und 6 zu Art.