31 wonach die Beantragung einer Konfrontationseinvernahme vor oberer Instanz noch rechtzeitig erfolgte; ferner Urteil 6B_20/2014 vom 14. November 2014 E. 8.3, wonach ein treuwidriges Verhalten nicht schon deshalb anzunehmen ist, weil das Beweismittel dem Berufungskläger bekannt war und er den Beweisantrag schon im Untersuchungsoder erstinstanzlichen Verfahren hätte stellen können).