244 StPO, m.w.H..; zur Notwendigkeit eines Befehls bei Durchsuchung von Aufzeichnungen vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 15 350 vom 22. Dezember 2014). Auch das Obergericht hat sich bisher nicht eingehend mit der Frage auseinandergesetzt. Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen “formlose“ Hausdurchsuchungen zulässig sind, kann jedoch vorliegend offen gelassen werden, waren die Hausdurchsuchungen vom Staatsanwalt doch explizit angeordnet worden. In Bezug auf das Bauernhaus an der F.________Strasse war sodann der Beschuldigte nicht der alleinige Hausrechtsinhaber, weshalb selbst unter Annahme der grundsätzlichen Zulässigkeit einer “formlo-