Ob sog. “formlose“ Hausdurchsuchungen, also solche mit Einwilligung und ohne Durchsuchungsbefehl, überhaupt möglich sind, ist in der Lehre und kantonalen Rechtsprechung umstritten. Höchstrichterlich wurde die Frage noch nicht entschieden (vgl. zum Ganzen ZHUOLI CHEN, Einwilligung als Ersatz des Durchsuchungsbefehls? – Am Beispiel der Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl, forumpoenale 5/2015 S. 298 ff.; KELLER, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber [Hrsg.], Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 7 zu Art. 244 StPO; THOR- MANN/BRECHBÜHL, a.a.O., N. 17 zu Art. 244 StPO, m.w.