Es lag zu diesem Zeitpunkt kein Verdacht auf eine „schwere Straftat“ im Sinne des Gesetzes vor. Hingegen ist dem Polizeirapport vom 30. Oktober 2011 zu entnehmen, dass der zuständige Staatsanwalt nach der polizeilichen Einvernahme des Beschuldigten Hausdurchsuchungen angeordnet habe, da der Beschuldigte angegeben hatte, auch Zuhause noch Hanfstauden aufzubewahren (pag. 89).