Auch wenn der Beschuldigte erst anlässlich der Einvernahmen vom 13. Oktober 2011 zu seinen finanziellen Verhältnissen befragt wurde, musste doch allein schon aufgrund der zuvor aufgefundenen Mengen an Hanf und Marihuana davon ausgegangen werden, dass dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht. Dass eine möglicherweise gewerbsmässige Begehung auf der Hand lag, zeigt sich gerade an den gezielten Fragen betreffend den Einkünften aus dem Hanfanbau und der Finanzierung des Lebensunterhaltes anlässlich der beiden Einvernahmen.