Hinzu kamen weitere insgesamt 70kg Hanfstauden (davon mindestens 17 kg mit Blütenständen). Allein angesichts dieser Menge an Betäubungsmitteln und der drei Anbaustandorte musste es als äussert unwahrscheinlich betrachtet werden, dass der Beschuldigte diese Drogen zwecks Eigenkonsum angebaut hatte bzw. besass und lagerte. Selbst bei Zugrundelegung eines “Grosshandelspreises“ von CHF 5.00 pro Gramm Marihuana, entsprechen 16 kg Blüten einem Umsatz von CHF 80‘000.00 (vgl. auch die Rechnung des Staatsanwaltes, welcher sogar von CHF 120‘000.00 ausging, pag. 618 Z. 261 ff.). Noch gar nicht eingerechnet sind dabei die weiteren 70