22 durch den zuständigen Staatsanwalt „eine Hausdurchsuchung an der Wohnadresse sowie auf dem Landwirtschaftsbetrieb angeordnet“. Der Beschuldigte willigte gemäss Rapport in diese ein (pag. 89, vgl. auch das Einvernahmeprotokoll auf pag. 587 Z. 134 sowie die unterschriebene Einverständniserklärung auf pag. 665). Bei den in der Folge vorgenommenen Hausdurchsuchungen konnten am Domizil des Beschuldigten im Keller 54 unterschiedlich grosse Hanfstauden gefunden werden (pag. 668). Laut Rapport gab der Beschuldigte an, dieser Hanf stamme auch vom Maisfeld (pag.