Verkaufsabsichten habe er keine gehegt und sich deshalb auch nicht mit einem möglichen Erlös befasst. Q.________, der Bruder des Beschuldigten, gab nichts zu Protokoll, was den Aussagen des Beschuldigten klarerweise widersprochen hätte (pag. 545 ff.).Da der Beschuldigte angegeben hatte, noch weitere Hanfstauden bei sich zu Hause zu haben, wurde laut Rapport