20 Beschuldigte in der Hafteröffnung am nachfolgenden Tag (05.12.2012), in welcher der amtliche Verteidiger anwesend war, nach ausführlicher Besprechung mit diesem die Aussagen bei der Polizei vom 04.12.2012 bestätigt (pag. 637 f.). Gemäss den obenstehenden Ausführungen besteht somit kein Grund, die vom Beschuldigten im Antrag 1 seines Gesuchs aufgelisteten Protokolle aus den Akten zu weisen.» 2. Erwägungen der Kammer 2.1. Notwendige Verteidigung