Da das Ermittlungsverfahren Hinweise auf weitere Hanfanlagen ergab, erfolgte am 30.11.2012 eine Hausdurchsuchung am Domizil des Beschuldigten. Dabei wurden im Keller und Estrich mehrere hundert Hanfpflanzen/Stecklinge vorgefunden. Ein Anhaltungsversuch des Beschuldigten an diesem Tag scheiterte, weil er nicht anwesend war und die Angehörigen keine Angaben zu seinem Aufenthaltsort machten. Gleichentags eröffnete die Staatsanwaltschaft die (weitere) Untersuchung gegen den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (pag. 2) und stellte einen Festnahmebefehl aus (pag.