Aufgrund einer weiteren anonymen Meldung vom 23. September 2011 habe die Polizei weiter ermittelt und in der Folge sei am 13. Oktober 2011 eine durch die Staatsanwaltschaft verfügte Hausdurchsuchung vorgenommen worden. Ebenfalls am 13. Oktober 2011, zusammen mit der Anordnung der Zwangsmassnahmen und folglich rechtzeitig, habe die Staatsanwaltschaft auch die Untersuchung eröffnet.