Weiter habe in diesem Zeitpunkt auch bereits offenkundig ein Fall notwendiger Verteidigung vorgelegen. Schliesslich gehe sowohl aus dem Protokoll der polizeilichen Einvernahme des Beschuldigten vom 16. September 2011 wie auch aus dem Polizeirapport („evtl. schwerer Fall“, pag. 086) hervor, dass in Richtung einer qualifizierten BetmG-Widerhandlung ermittelt worden sei.