Sie bringt vor, die formelle Eröffnung der Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft sei erst am 13. Oktober 2011 (vgl. pag. 001) und damit verspätet erfolgt. Einerseits sei die Staatsanwaltschaft nämlich bereits am 16. September 2011 – unmittelbar nach der Intervention der Polizei auf dem bzw. um das Maisfeld („R.________Wald“) der Familie A.________ – i.S.v. Art. 307 Abs. 1 StPO informiert worden.