11 - Die gemäss Ziffer IV 4 und 5 des Urteilsdispositivs beschlagnahmten Gegenstände seien A.________ herauszugeben.» Bei der Vorinstanz hatte der Beschuldigte mit Eingabe vom 29. September 2014 (pag. 1071 ff.) beantragt, was folgt: « 1. Die folgenden Einvernahmeprotokolle A.________ betreffend seien aus den Akten zu weisen