Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 700.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 48‘422.05 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 25‘499.85). III. Die auf den Schuldspruch entfallende amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt Y.________ werden wie folgt bestimmt: