5. Von den anteilmässigen (nicht auf die Einstellung entfallenden) erstinstanzlichen Verfahrenskosten (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) werden CHF 7‘000.00 ausgeschieden und dem Kanton Bern auferlegt. Die restlichen bisher angefallenen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 19‘199.85 (ohne restliche Kosten der amtlichen Verteidigung) werden vom Regionalgericht Emmental-Oberaargau im Rahmen des neuen Entscheids zu verlegen sein. 6. Die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, werden dem Kanton Bern auferlegt.