3.9. delegierte Einvernahme von J.________ als Auskunftsperson vom 19. Oktober 2011 (pag. 522-524). 4. Folgende Aktenstellen werden unkenntlich gemacht und in Kopie bei den Akten belassen, während die Originale bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss gehalten und danach vernichtet werden: