3 noch nicht rechtskräftig beurteilten Anklagepunkte an das Regionalgericht Emmental- Oberaargau zurückgewiesen. 3. Folgende Einvernahmeprotokolle und Dokumente werden aus den Akten entfernt, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss gehalten und danach vernichtet: 3.1 „polizeiliche“ Einvernahme des Beschuldigten vom 13. Oktober 2011 (pag. 588- 594); 3.2 Hafteröffnungs-Einvernahme des Beschuldigten durch den Staatsanwalt vom 13. Oktober 2011 (pag. 9-16 = pag. 595-602);