2 Die 2. Strafkammer hat beschlossen: 1. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 30. Oktober 2014 in Rechtskraft erwachsen ist, soweit A.________ freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 1.1. der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von ca. Frühling 2011 bis Oktober 2011, in G.________ und anderswo durch