Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 30. Oktober 2014 Regeste: Zeitpunkt des Eintritts eines Falles notwendiger Verteidigung zufolge drohender Strafe (Art. 130 lit. b StPO). Möglichkeit des Verzichts auf die Teilnahme des notwendigen Verteidigers an einer Einvernahme durch den Beschuldigten. Zeitpunkt der Geltendmachung der Unverwertbarkeit ohne notwendige Verteidigung erfolgter Einvernahmen (Art. 131 Abs. 3 StPO). Fernwirkung. (Fehlende) staatsanwaltschaftliche Delegation von Einvernahmen an die Polizei (Art. 312 Abs. 1 StPO). Kassation.