23 VIII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. A.________ wird schuldig erklärt: der Vergewaltigung, begangen am 22.01.2014 in Bern z.N. von C.________; und in Anwendung der Art. 40, 42 Abs. 1, 44 Abs. 1, 47, 51, 190 Abs. 1 StGB, Art. 426 Abs. 1, 428 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Polizei-/Untersuchungshaft von 2 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.