Mit spezifischen Behandlungsmethoden sei jedoch eine Verbesserung der posttraumatischen Symptomatik erreicht worden. Es sei davon auszugehen, dass die Privatklägerin längerfristig nicht unter den Folgen des Traumas leiden werde (pag. 281). Da die Privatklägerin seit Juli 2014 wieder in Südafrika lebt (pag. 480) ist nicht bekannt, in welchem Ausmass die Privatklägerin aktuell noch unter den Folgen der Tat leidet. Der Beschuldigte nutzte das Vertrauen und die körperliche Unterlegenheit der Privatklägerin aus, um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.