_ H.________ gab an der delegierten Einvernahme vom 13. Februar 2014 zu Protokoll, was ihm der Beschuldigte am Morgen nach dem Vorfall erzählt hatte. Auffallend ist dabei, dass der Beschuldigte H.________ eine andere Version schilderte, als er bei den Behörden ausgesagt hat. H.________ gab an, der Beschuldigte habe ihm gesagt, dass er eigentlich nicht ins Zimmer der Privatklägerin habe gehen wollen, dies dann aber doch getan habe. Die Privatklägerin habe keinen Sex haben wollen, weil er kein Kondom bei sich gehabt habe. Der Beschuldigte habe aber darauf beharrt, worauf sie zusammen Sex gehabt hätten (pag. 161 Z. 55 ff.).