8.4.2 F.________ Die Privatklägerin ging nach der Tat zu F.________ und erzählte ihr von den Geschehnissen. An der delegierten Einvernahme vom 4. Februar 2014 (pag. 144 ff.) beschrieb F.________ den aufgewühlten Zustand der Privatklägerin (pag. 146 Z. 71, Z. 74 f.; pag. 148 Z. 156 f.) und schilderte detailliert, was die Privatklägerin ihr erzählte hatte (pag. 146 ff. Z. 96 ff.). Ferner schilderte F.________ das Verhalten des Beschuldigten ihr gegenüber am nächsten Tag (pag. 148 Z. 176 ff.). Ein Grund oder ein Hinweis, dass sie diesbezüglich falsche Aussagen gemacht hat, ist nicht ersichtlich. Auch wenn F.______