Seine Hand sei nass gewesen, er habe Schweisstropfen am Kopf gehabt und habe sehr schnell gesprochen. Normalerweise wenn sie sich die Hände geben, würden sie Augenkontakt halten. Dieses Mal habe der Beschuldigte dies aber nur sehr kurz gemacht (pag. 141 Z. 93 ff.). Er habe ständig sein Gewicht von einem auf den anderen Fuss verlagert. Der Beschuldigte habe sehr viel gestikuliert und habe wissen wollen, weshalb F.________ einen Termin bei Prof. K.________ habe und ob dies etwas mit der Privatklägerin zu tun habe (pag. 140 Z. 47 ff.; pag. 141 Z. 97 ff.).