sie habe mit ihrer Hand in seine Hose gegriffen und mit seinem Penis gespielt; sie habe ihn aufgefordert, ihre Vagina zu berühren und von hinten ihn sie einzudringen (pag. 81 Z. 155 ff.). Nach dem Geschlechtsverkehr habe die Privatklägerin ihn um Geld gebeten. Als er ihr erklärt habe, er könne ihr kein Geld geben, habe sie ihm gesagt, sie werde ihm eine Lektion erteilen. Sie habe ihm vorgeworfen, dass sie Sex ohne Kondom gehabt hätten. Sie wisse nicht einmal, ob er HIV positiv sei. Es sei eine Vergewaltigung, sie werde sofort die Polizei rufen (pag. 82 Z. 185 ff.). Gegenüber der Staatsanwaltschaft bestätigte der Beschuldigte diese Aussagen (vgl. pag. 89 Z. 75; pag. 90 Z. 99 ff.;