12 Auffallend ist, dass der Beschuldigte bereits anlässlich der ersten Einvernahme vom 24. Januar 2014 (pag. 77 ff.) ausführte, die Privatklägerin und er hätten seit September 2013 eine Affäre gehabt (pag. 79 f. Z. 66 f.; pag. 80 Z. 74). Die Privatklägerin habe ihm zu Beginn ihrer Affäre gesagt, sie habe keine Probleme damit, dass er verheiratet sei. Sie habe schon früher Affären mit verheirateten Männern gehabt. Aber dann habe sie begonnen, Druck auf ihn auszuüben und habe gefordert, dass er sie finanziell unterstütze.