Auffällig ist auch, dass er auf die klare Frage nach dem letzten Sex und dem letzten körperlichen Kontakt mit der Privatklägerin mit Oktober 2013 geantwortet hat, obwohl der Geschlechtsverkehr am 22.01.2014 gemäss seiner Schilderung ja einvernehmlich war. Er hat seine Aussage auf Nachfrage damit erklärt, dass er davon ausgegangen sei, dass es bei der Frage um den letzten Sex vor diesem Vorfall gegangen sei (pag. 80, Z. 97 - 101; pag. 82, Z. 193 – 196).