Allerdings gab es im Zimmer der Privatklägerin gemäss dem Foto des KTD nur einen Stuhl (pag. 179). Dieser Widerspruch wird etwas relativiert durch die Aussage bei der Polizei, als der Beschuldigte erklärte, dass die Privatklägerin bei ihren Treffen sonst einen zweiten Stuhl geholt und sich zu ihm gesetzt habe (pag. 81, Z. 148 f.). Durch die anschliessende Äusserung, dass sie dieses Mal keinen zweiten Stuhl geholt habe, wird seine Aussage bei der Staatsanwaltschaft allerdings wieder widersprüchlich. Interessant ist zudem, dass der Beschuldigte bei der Polizei aussagte, dass sie sich zusammen auf das Bett gelegt hätten (pag. 82, Z. 178).