82, Z. 183). Bei der Staatsanwaltschaft sagte der Beschuldigte schliesslich aus, dass er sie zuerst mit dem Finger massiert, dann geleckt und dann wieder den Finger in die Vagina eingeführt habe (pag. 93, Z. 220 – 224). Weiter sind die Aussagen bezüglich des Stuhls bzw. der Stühle im Zimmer der Privatklägerin inkonsistent. Bei der Staatsanwaltschaft gab der Beschuldigte zu Protokoll, dass er sich im Zimmer auf den Stuhl beim Tisch gesetzt habe. Normalerweise würde sie sich auf den Stuhl daneben setzen (pag. 92, Z. 184 – 186). Allerdings gab es im Zimmer der Privatklägerin gemäss dem Foto des KTD nur einen Stuhl (pag.