Bei der Polizei schilderte er den Tatablauf so, dass sie ihn geküsst und seinen Penis massiert habe. Anschliessend habe sie ihm gesagt, dass er sie an der Vagina berühren solle. Als sie sich geküsst hätten, habe er die meiste Zeit seine Finger in ihrer Vagina gehabt (pag. 81, Z. 155 – 162). Etwas später in der Einvernahme gab er zu Protokoll, dass er etwas noch nicht erwähnt habe. Bevor er seine Finger in ihre Vagina gesteckt habe, habe sie gewollt, dass er sie oral befriedige (pag. 82, Z. 179 f.). Nach der Schilderung der oralen Befriedigung sagte er erneut „all das war, bevor ich sie mit den Fingern befriedigt habe“ (pag. 82, Z. 183).