11 Anfang nicht auf dem Bett gelegen, sondern am Ende bzw. am Rand des Bettes gesessen (pag. 82, Z. 173 f.). Bei der Staatsanwaltschaft sagte er schliesslich, die Privatklägerin sei mit dem Rücken zur Wand auf dem Bett gesessen/gelegen und er sei auf dem Stuhl vor ihr gesessen als sie sich gegenseitig massiert hätten (pag. 93, Z. 207 f.). Auch betreffend Reihenfolge der sexuellen Handlungen sind die Aussagen des Beschuldigten nicht wirklich konstant. Bei der Polizei schilderte er den Tatablauf so, dass sie ihn geküsst und seinen Penis massiert habe.