schliessend zusammen mit F.________ ins Frauenspital, um sich medizinisch untersuchen zu lassen. Gemäss dem von der Privatklägerin verfassten «Statement of events of 22 January 2014» (pag. 65.1 ff.) habe der Beschuldigte um ca. 23.40 Uhr ihr Zimmer verlassen. Um 23.59 Uhr habe sie G.________ angerufen. Sie hätten ungefähr eine Stunde zusammen telefoniert. Um ca. 01.45 Uhr habe sie ihre Kollegin F.________ geweckt und um ca. 03.30 Uhr hätten sie das Studentenwohnheim verlassen, um in die Klinik zu gehen (pag. 66). Schliesslich reichte die Privatklägerin bereits am Tag nach dem Vorfall bei der Polizei Anzeige ein (pag.