8 nen. Sie habe sich so gut wie möglich gewehrt und sei dann auf dem Bauch gewesen. Der Beschuldigte habe dann ihre Hände auf dem Rücken festgehalten (pag. 104 Z. 68 ff.). Auf die Frage wie sich der Vorgang konkret abgespielt habe, führte die Privatklägerin aus, der Beschuldigte habe ihr die Strumpfhose und die Unterhose auf die Oberschenkel heruntergezogen, als sie noch auf dem Rücken gewesen sei. Dann habe er Finger seiner rechten Hand in ihre Vagina eingeführt. Sie könne nicht sagen, ob er einen oder mehrere Finger eingeführt habe.