Als der Beschuldigte ihr sagte, dass der Ghana Lehrer ein guter Lehrer sei, meinte die Privatklägerin, sie hoffe, er habe sich Notizen gemacht, als er das Video angeschaut habe. Der Beschuldigte bestätigte dies und schlug ihr vor auch Notizen zu machen, damit sie die Notizen später miteinander vergleichen könnten. Daraufhin schickte ihm die Privatklägerin ein Lachen (pag. 47 f.). Soweit die Verteidigung geltend macht, dass dies ein unwiderlegbarer Hinweis sei, dass die beiden mehr als nur Kollegen gewesen seien (pag. 514), kann ihr in dieser apodiktischen Form nicht gefolgt werden.