Am 17. Oktober 2013 fragte der Beschuldigte die Privatklägerin im Chat, ob sie das «ghana lecturer video» gesehen habe. Dabei handelt es sich um einen im Internet verfügbaren pornografischen Film, in welchem ein Dozent aus Ghana mit einer Studentin Sex hat. Die Privatklägerin erklärte, sie werde sich den Film noch ansehen und fragte den Beschuldigten sinngemäss, ob er ein, zwei Sachen vom Video gelernt habe. Als der Beschuldigte ihr sagte, dass der Ghana Lehrer ein guter Lehrer sei, meinte die Privatklägerin, sie hoffe, er habe sich Notizen gemacht, als er das Video angeschaut habe.