Staatsanwalt J.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 529 f.): 1. Der Beschuldigte sei wie in erster Instanz schuldig zu erklären wegen Vergewaltigung, begangen am 22.01.2014 in Bern z.N. von C.________. 2. Er sei zu verurteilen zu 2.1 einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten; der Vollzug der Freiheitsstrafe sei unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren aufzuschieben; die ausgestandene Haft sei anzurechnen; 2.2 den auf die Schuldsprüche entfallenden erst- und den oberinstanzlichen Verfahrenskosten.