3. Dem Beschuldigten sei eine Genugtuung in der Höhe von CHF 200.00 für die 2 Tage Untersuchungshaft zu entrichten; II. Die Zivilklage sei abzuweisen. III. Weiter sei zu verfügen: 1. das DNA-Profil (PCN .________) sei zu löschen; 2. das Honorar der amtlichen Verteidigung vor dem obergerichtlichen Verfahren sei gemäss noch einzureichenden Kostennote festzusetzen.