480; pag. 495; pag. 498 f.). Mit Eingabe vom 18. April 2016 begründete der Beschuldigte seine Berufung (pag. 551 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft und die Privatklägerin nahmen mit Eingaben vom 22. April 2016 (pag. 529 ff.) und vom 13. Mai 2016 (pag. 539 ff.) Stellung. Mit Schreiben 1. Juni 2016 verzichtete der Beschuldigte auf eine Replik (pag. 554). 3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde oberinstanzlich ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 497).