1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 30. April 2015 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) der Vergewaltigung, begangen am 22. Januar 2014 in Bern z.N. von C.________ (Straf- und Zivilklägerin, nachfolgend: Privatklägerin) schuldig erklärt. Hierfür wurde der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt, unter Anrechnung der Polizei- /Untersuchungshaft von 2 Tagen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt.