Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 01.05.2015 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde, von der Anschuldigung der Verletzung des Ge- heim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte, angeblich begangen zwischen dem 05.07.2012 und August 2013, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). 2. A.________ schuldig erklärt wurde der sexuellen Handlungen mit Abhängigen, mehrfach begangen