Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände wird A.________ verurteilt, der Privatklägerin C.________ die Summe von CHF 698. 55, nebst Zins von 5% ab 16.12.2013 als Schadenersatz sowie die Summe von CHF 25‘000.00, nebst Zins von 5% ab dem 01.11.2008 als Genugtuung zu bezahlen. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine separaten Kosten ausgeschieden.»